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Strafkompanie 
Auteur Bericht
Ulrich
Bericht Strafkompanie
Beste mensen,
Ik ben op zoek naar meer informatie over duitse Strafkompanien in het bijzonder in Norwegen in WK2.
Verder weet ik niet war Torgau betekent.

Hebben jullie er informatie over?

Bedankt en groeten van Ulrich

Hier een herinneringsbericht:
Die Leute von mußten beim Bau der Stellungen ihr Soll erfüllen oder anders Abends länger arbeiten. Die mußten erst nach Torgau zur “Gehirnspülung” und kamen dann zum Einsatz.
Man hat sich keine Gedanken gemacht über die Behandlung von den Leuten in den Strafkompanien. Um 3:00 Uhr morgens bis abends 22:00 Uhr waren die immer im Dienst. Das schlimmste war, daß sie dauernt berieselt wurden. Zu essen bekamen sie das gleiche wie wir. Die langen Tage waren schlimm und wenn sie extra Strafe hatten. Richtig ausgemergelt waren sie nicht, wohl dünn.


vr jan 05, 2007 5:43 pm
Lieutenant Gruber
Bericht 
Aan informatie over strafcompagnieen kan ik je niet helpen (lees eens een Sven Hassel, hoewel dat weer sterk geromantiseerd is).

Maar Torgau was een beruchte militaire strafgevangenis, ergens aan de Elbe gelegen als ik me niet vergis.


vr jun 01, 2007 3:20 pm
Ulrich
Bericht 
Hallo Lieutenant,
Bedankt voor de tip, ik zoek verder.

Groeten van Ulrich


vr jun 01, 2007 3:40 pm
Wiking Ruf
Bericht 
Citaat:
In Torgau befanden sich 1939 zwei von acht Gefängnissen der Wehrmachtjustiz: das Fort Zinna, von 1936 bis 1939 zum größten und modernsten Gefängnis der Wehrmacht ausgebaut, und das Gefängnis Brückenkopf. In die beiden Torgauer Gefängnisse wurden Verurteilte deutscher Militärgerichte, sogenannte »Träger wehrfeindlichen Geistes«, eingewiesen: Wehrdienst- und Befehlsverweigerer, Deserteure, der
»Wehrkraftzersetzung«, »Feindbegünstigung« und »Spionage« Angeklagte sowie wegen krimineller Delikte verurteilte Soldaten. Unter den Insassen der Gefängnisse waren außerdem Kriegsgefangene und Angehörige des deutschen und europäischen Widerstandes gegen das NS-Regime sowie in die Wehrmacht zwangsrekrutierte ausländische Staatsbürger, wie Luxemburger und Elsass-Lothringer.

Zentrale Bedeutung für das Wehrmachtstrafsystem erlangte Torgau, als das Oberkommando des Heeres (OKH) im März 1941 das Gefängnis Fort Zinna zur Überprüfungsstelle für Verurteilte bestimmte, die zum
»Bewährungseinsatz« ausgewählt waren. Diese besondere Funktion Torgaus als Prüfungs- und Verschiebestelle verstärkte sich noch, als das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) ein Jahr später die Aufstellung der Feldstraflager I und II in Torgau anordnete.

Seit August 1943 residierte zudem das Reichskriegsgericht, die höchste Instanz der Wehrmachtjustiz, in der Torgauer Zieten-Kaserne. Während des gesamten Krieges verhängte allein dieses höchste Gericht der Wehrmachtjustiz annähernd 1 400 Todesurteile, von denen ca. 1 200 - teils in Torgau, teils an anderen Orten - vollstreckt wurden. Unter den Opfern fanden sich unter anderen Wehrdienstverweigerer, vor allem »Zeugen Jehovas«, Angehörige der Widerstandsorganisation »Rote Kapelle«, französische und polnische Widerstandskämpfer, amerikanische Kriegsgefangene und deutsche Generale.

Je länger der von Deutschland begonnene Krieg dauerte und je aussichtsloser der Kampf wurde, desto drakonischer bekämpfte die NS-Militärjustiz die Kriegsmüdigkeit in der Wehrmacht und die wachsende Opposition. Mehr als eine Million deutscher Soldaten wurde von ihr verurteilt, 20 000 davon wurden hingerichtet. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum vollstreckten die westlichen Alliierten in ihren Reihen insgesamt ca. 300 militärgerichtliche Todesurteile.

Die Gesamtzahl der Erschießungen in Torgau läßt sich nachträglich nicht mehr exakt ermitteln. Aus den unvollständigen Unterlagen von Wehrmacht, Standesamt und Friedhofsverwaltung geht hervor, daß hier mindestens 170 verurteilte Wehrmachtangehörige erschossen wurden. Andere Quellen legen jedoch die Vermutung nahe, daß die Zahl der Hinrichtungsopfer tatsächlich erheblich höher war. Erschießungsstätten waren die Süptitzer Kiesgrube unweit des Reichskriegsgerichts sowie der nördliche Wallgraben des Wehrmachtgefängnisses Fort Zinna.

Nach dem Krieg kam es nur zu selten zur Verurteilung der Täter. Die Mehrheit der Richter am Reichskriegsgericht und andere verantwortliche Militärjuristen überlebten unbeschadet das Kriegsende und setzten in der Bundesrepublik ihre berufliche Karriere fort.



Citaat:
Die sowjetischen Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 in Torgau (1945 - 1948)

Im August 1945 richtete die sowjetische Geheimpolizei NKWD im Fort Zinna das Speziallager Nr. 8 ein. Grundlage der Einrichtung war der von NKWD-Chef Berija erlassene Befehl Nr. 00315 vom 18. April 1945, der diejenigen »feindlichen Elemente« definierte, die bei der Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen in »Internierungslagern ... in Gewahrsam« zu halten waren: Angehörige der deutschen Geheimdienste, »Spione« und »Diversanten«, Angehörige in der Illegalität arbeitender Gruppierungen, »aktive Mitglieder der nationalsozialistischen Partei«, »Führer faschistischer Jugendorganisationen«, »Leiter administrativer Organe« sowie »Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure und Autoren antisowjetischer Veröffentlichungen«.

Die Mehrzahl der im Speziallager Nr. 8 ohne Urteil gefangen Gehaltenen gehörte der NSDAP oder anderen NS-Organisationen an, außerdem befanden sich mehrere hundert Kriegsgefangene unter den Internierten. Als Internierungsgrund reichte den verhaftenden »Operativgruppen« des NKWD und anderer sowjetischer Sicherheitsorgane die bloße Mitgliedschaft in einer Organisation oder eine Denunziation aus; konkrete Tatvorwürfe waren selten. Die Hauptaufgabe der Speziallager bestand laut der »Vorläufigen Lagerordnung« vom 27. Juli 1945 in der »vollständigen Isolierung« der Internierten. Das bedeutete: keine Nachrichten an die Angehörigen, auch nicht im Falle des Todes, strenge Sicherheitsmaßnahmen, so gut wie keine Arbeitskommandos außerhalb der Lager. Die Lebensmittelrationen und die medizinische Versorgung waren völlig unzureichend, so dass fast alle Todesfälle auf physische Auszehrung oder Tuberkulose zurückzuführen waren.

Bis Ende 1945 füllte sich das Fort Zinna, für 1 000 Gefangene konzipiert, mit 7 500 Gefangenen, die im Zellenbau, eilig errichteten Baracken und Kasematten der Festung notdürftig untergebracht wurden. Im März 1946 wurde das Lager in die benachbarte Seydlitz-Kaserne verlegt. Im Januar 1947 wurde das Speziallager Nr. 8 durch Verlegung der Gefangenen in die Speziallager Nr. 2 Buchenwald und Nr. 1 Mühlberg/Elbe aufgelöst.

Das Fort Zinna wurde von Mai 1946 bis Oktober 1948 unter der Bezeichnung Speziallager Nr. 10 weiter betrieben. Seine Besonderheit im System der Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone bestand darin, dass in ihm seit Herbst 1946 vor allem sowjetische Staatsangehörige, die von sowjetischen Militärtribunalen (SMT) verurteilt worden und für die Deportation in die Zwangsarbeitslagerkomplexe der UdSSR vorgesehen waren, vor ihrem Abtransport gefangen gehalten wurden. Insgesamt vollzog sich die Hälfte aller Deportationen aus den der Abteilung Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone unterstehenden Lagern und Gefängnissen in die UdSSR über Torgau. Die Militärgerichte verurteilten in Verfahren, die keinen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügten, Sowjetbürger wegen Kollaboration mit den Deutschen (»Landesverrat«), »unerlaubter Entfernung«, Desertion und kriminellen Delikten zu 5 bis 25 Jahren »Besserungs-Arbeitslager«.

Unter den verurteilten deutschen Staatsbürgern, die im Fort Zinna gefangen gehalten wurden, befanden sich weniger Kriegsverbrecher oder Personen, die den Nationalsozialismus aktiv gestützt hatten, als Menschen, die gegen die sowjetische Nachkriegspolitik Widerstand leisteten oder einfach verdächtig erschienen. Nach sowjetischen Angaben sind 800 bis 850 Menschen zwischen 1945 und 1948 in den Torgauer Lagern umgekommen.


http://www.stsg.de/main/torgau/geschichte/wehrmacht/

Effe Google gebruikt :wink:


vr jun 01, 2007 4:03 pm
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