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Voorbeeld van verdediging door Duitsers 
Auteur Bericht
paul van de weg
Bericht Voorbeeld van verdediging door Duitsers
Laat ik duidelijk stellen, dat degene wiens woorden ik hier citeer niet neo-Nazi is. Hij is zeer rechts. Vindt b.v. Schulte-Rhonhofs boek een goed boek. Want dat zegt precies hoe de zaken waren.

Citaat:
Dein Land lieber Nomen hat genug Verbrechen begangen auf zb Ihren Kollonien wo es aber auch garnichts zu suchen hatten desweitern haben Deine Landsleute über 400 Deutsche Frauen und Kinder auf dem Gewissen die ihr wissentlich umgebracht habt!

Auch möchte ich dich daran erinnern das nicht wenige Deiner Landsleute auf deutscher Seite gestanden haben!!

Und nicht zu vergessen das Plündern und Morden Niederländischer Truppen im 30 Jährigem Krieg!

Kein Land hat das Recht mit dem Finger auf Deutschland zu zeigen, keins auch Deines nicht!

[Zitat]Dr. Scheidl schreibt weiter:
"Jenen Holländern, die sich über die deutschen KZ moralisch entsetzten, empfehlen wir die Lektüre des Buches eines Holländers: 'Kamptoeständen 1944/45-1948' von Dr. H. H. W. van der Vaart Smit (mit einem Vorwort von Prof. G. M. G. H. Russell, 1948, vierte Auflage, N. V. Uitgeverij Keizersbroon, Haarlem), und der darin geschilderten Greuel. Das Buch erzählt auch vom grauenhaften Folterkeller der 'Blauwka-vel' bei Utrecht, vom Mordkeller Honswijk, zehn Meter unter dem Grund, vom Lager Oude Mollen bei Naarden, wo die Bewacher ungestraft Menschen totschlugen. Selbst in Lazarette und Krankenhäuser drang die kommunistisch-christliche Widerstandsbewegung ein und mißhandelte die dort untergebrachte[/Zitat]

Ich sage ganz klar wir Deutsche haben Verbrechen begangen keine Frage, dafür haben wir mehr als genug Bluten müssen!
Jetzt sollte es an der Zeit sein das auch andere Länder sich Ihrer Verbrechen stellen und die gab es genug!

Dit is het bekende patroon van "Ja, maar...".

Waarom reageerde hij zo? Ik had mij verstout te schrijven, dat de Duitse Justitie onder AH door en door verrot was.

Een ander reageerde met
Citaat:
Seine Worte sind nicht gegen Deutschland gerichtet, sondern gegen die Nazis und das 3. Reich! Das sollte man schon unterscheiden können!

Zo begon het
Citaat:
Ich wurde davon beschuldigt Unsinn geschrieben zu haben, als ich behauptete, daß "...die Deutsche Justiz in Gesamtheit eine verbrecherische Justiz geworden war...".

Ein Deutscher Historiker, Nikolaus Wachsmann, hat ein Buch geschrieben: Hitler's Prisons, Legal Terror in Nazi Germany. Es erschien 2004 bei Yale University Press.
Einviertel dieses Buches sind Noten, mit Verweisungen nach anderen Büchern, Publikationen, usw.

Ich werde einiges aus dieses Buch hier wiedergeben:

Am 1. Januar 1927 gab es in Deutschland 69.176 Gefangenen (nicht in Kzs !!); etwa 50.000 weniger als am 28. Februar 1937.
Die Zahl der "normalen" Verbrechen war in 1937 und 1927 ungefähr dieselbe.
Die wirtschaftliche Lage, die immer einen beträchtlichen Einfluß auf Verbrechen hat, war in 1937 etwas besser als 1927. (Die Anzahl der Diebstähle, die etwa 1935 bei der Preußischen Polizei angegeben wurde, war ungefähr vergleichbar mit 1927. Siehe V. Berghahn, Modern Germany, Cambridge 1987, Seite 284, 290 und Tabel 18 und 25. Weiter den Beitrag "Vernichtung der Berufsverbrecher, die vorbeugende Verbrechensbekämpfung der Kriminalpolizei bis 1937" von P. Wagner in U. Herbert, K. Orth, C. Dieckmann (Red), Die nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Teil 6 (Berlin, 1988), Seiten 75-100.)
Dennoch gab es 50.000 Häftlinge mehr in 1937. Darum darf man davon ausgehen, daß diese größere Zahl eine Folge ist der Änderungen im Rechtssystem, als die Nazis die Macht übernommen hatten.

Und wenn wir reden über Vergleichungen machen: Wurde in anderen Ländern auch so bestraft?
Ich gebe hier das Beispiel von Rosa S, eine Hure, die schon vorbestraft war. Sie hatte 1934 von einem Arbeiter, der bei ihr kam, 40 RM geklaut. Wurde verurteilt. Und zu Sicherheitsverwahrung verurteilt. Denn bei den Nazis konnte das nur ein Gericht tun. Die Sicherheitsverwahrung fand statt ab 1935 in Aichbach. 1943 wurde sie von Aichbach nach einem KZ verwiesen für "Vernichtung durch Arbeit".
Wo findet/fand das statt in den Alliierten Ländern oder während der Weimarer Republik?

Und noch etwas daß zur Besinnung aufruft: 1938 war mehr als 50% der Richter und Staatsanwälte freiwillig Mitglied der NSDAP geworden.

Ich könnte soviel Beispiele geben von Anweisungen; Haft ohne Gerichtsprüfung; Verurteilten, die nicht die normale Strafprozedur folgen durften; usw.

Ich wiederhole, daß "...die Deutsche Justiz in Gesamtheit eine verbrecherische Justiz geworden war...".

Toen dat verder ging, heb ik daarom ook de militaire justitie eens onder de loupe genomen. Daar schrik je van.

Citaat:
Zuerst wollte ich hier selbst schreiben. Als ich aber im Internet suchte, fand ich soviel, daß ich mich entschied zu kopieren oder aber zu kürzen. Denn es ist zu viel für diese kurze Beschreibung.

War das Verfahren der Militärgerichte anfangs noch formal rechtsstaatlich (es gab eine Verteidigung, Beweisantragsrecht (Entlastungszeugen), Überprüfung des Urteils, Gnadenantragsrecht, Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens usw), zu Unrechtsjustiz wurde die NS-Militärjustiz dann, wenn reines NS-Unrecht die Verfahrensgrundlage war, beispielsweise Wehrkraftzersetzung. Das Militärstrafgesetzbuch wurde während die vorkriegse Zeit erheblich geändert, und wurde 1939 durch die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) "ergänzt". Das Analogieverbot wurde außer Kraft gesetzt, der Begriff Tatbestand erweitert, das Verfahren konnte abgekürzt werden und das Strafausmaß nahm enorm zu. Sich beschweren oder Berufung war nicht mehr möglich; eine Verteidigung bekamen Soldaten nur noch, wenn Todesstrafe drohte. Und so waren die rechtsstaatlichen Prinzips aus dem Wehrmachtsstrafrecht entfernt worden.

[Zitat]In der Zeit des Nationalsozialismus drohte deutschen Kriegsdienstverweigerern schon vor Beginn des Zweiten Weltkriegs die Todesstrafe, die in tausenden Fällen vollstreckt wurde.[/Zitat]

"Zersetzung der Wehrkraft" oder "Wehrkraftzersetzung" ist ein Begriff des nationalsozialistischen Militärrechts der Wehrmacht.
Schon zweifeln am Endsieg, Kritik an dessen politischen oder aber militärischen Führern wurde mit schweren Freiheitsstrafen (in Wehrmachtgefängnissen, Lagern, [Feld]straf- oder Bewährungseinheiten etc.) oder mit dem Tode bestraft.

[Zitat]Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wurde der Begriff "Zersetzung der Wehrkraft" juristisch gefestigt und damit insbesondere für die Militärjustiz der Wehrmacht eine weitere Möglichkeit zur Kriminalisierung von Kritik, Dissens und jeglichem abweichenden Verhalten gegenüber der politischen und militärischen Führung geschaffen. … Mit der Einführung der "Kriegsstrafverfahrensordnung" (KStVO) wurde den Angeklagten gleichzeitig jede Berufungsmöglichkeit genommen und ihre Verfahrensposition somit weiter geschwächt. Wie groß der Entscheidungsspielraum und das Maß an Willkür der Militärrichter war, zeigt folgendes Zitat des Chefs des Allgemeinen Marinehauptamtes Admiraloberstabsarzt Prof. Dr. med. Alfred Fikentscher bei einer Tagung vor Militärjuristen 1942:

...ähnliche Verhältnisse liegen bei den zersetzenden Äußerungen vor, die als Verstöße gegen das Heimtückegesetz gesehen werden können. Die langwierige Vorlage beim Justizminister zur Anordnung der Strafverfolgung erübrigt sich, wenn Sie die Äußerung als Zersetzung der Wehrkraft anpacken, was in fast allen Fällen möglich sein wird.[/Zitat]

Die im Zuge der Vorbereitungen für die Angriffs- und Vernichtungsfeldzüge der Wehrmacht geschaffene Verordnung diente in den Kriegsjahren tatsächlich als Terrorinstrument und zur Aufrechterhaltung des "Durchhaltewillens" der Soldaten durch Zwang. Gerade im späteren Verlauf des Kriegs war die Angst der NS- und Wehrmachtsführung vor Ereignissen wie in der Novemberrevolution 1918 sehr groß; jeder aufkeimende Widerstand sollte mit allen Mitteln erstickt werden, um eine Wiederholung des vermeintlichen "Dolchstoßes" zu verhindern.

[Zitat]Dass "Wehrkraftzersetzung" im "Dritten Reich" keineswegs als Kavaliersdelikt galt, zeigt folgender Erlass des Chefs der Nationalsozialistischen Führungsoffiziere der Luftwaffe vom 1. November 1944:

Es ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden, daß, wer an dem Führer Zweifel äußert, ihn und seine Maßnahmen kritisiert, über ihn herabsetzende Nachrichten verbreitet oder ihn verunglimpft, ehrlos und todeswürdig ist. Weder Stand noch Rang, noch persönliche Verhältnisse oder andere Gründe können in einem solchen Fall Milde rechtfertigen. Wer in der schwersten entscheidenden Zeit des Krieges Zweifel am Endsieg äußert und dadurch andere wankend macht, hat sein Leben ebenfalls verwirkt!

Als weitere Zersetzungsbeispiele seien angeführt, u.a.:

* Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung,
* Zweifel an der Berechtigung des uns aufgezwungenen Lebenskampfes […]
* Verbreitung von Nachrichten über Kampfmüdigkeit und Überlaufen deutscher Soldaten
* Zweifel am Wehrmachtbericht
* das Pflegen von privatem Umgang mit Kriegsgefangenen
* Herabsetzung der als wichtiges Kampfmittel im Kriege eingesetzten deutschen Propaganda
* Erörterungen der Möglichkeiten bei Verlust des Krieges,
* die Behauptung, dass der Bolschewismus "so schlimm nicht sei oder daß die Demokratie unserer westlichen Nachbarn in Erwägung gezogen werden könne".[/Zitat]

[Zitat]Die Einführung der KSSVO läutete eine neue Stufe der Verfolgung politischer Gegner der Nationalsozialisten ein, der viele Tausend zum Opfer fielen. Bis zum 30. Juni 1944 sind laut Wehrmachtkriminalstatistik 14.262 Verurteilungen wegen "Wehrkraftzersetzung" ergangen, laut Fritz Wüllner und Manfred Messerschmidt dürfte die Zahl der während des Kriegs Verurteilten bei 30.000 gelegen haben.[/Zitat]

[Zitat]Verurteilungen

Die NS-Militärjustiz verurteilte etwa 1,5 Millionen Soldaten in ihren insgesamt etwa 1.300 Gerichten. Sie verurteilte rund 30.000 Soldaten zum Tode; vollstreckt wurden etwa 23.000 Todesurteile. Der Zahl von 30.000 Verurteilungen der Justiz der Wehrmachtsjustiz stehen im Ersten Weltkrieg gerade 150 Todesurteile der deutschen Militärjustiz gegen deutsche Soldaten gegenüber, von denen 48 vollstreckt wurden. Der Vergleich wird noch drastischer, wenn man die Zahl der Todesurteile der westlichen Alliierten im Zweiten Weltkrieg heranzieht: die amerikanischen Streitkräfte exekutierten 146 eigene Soldaten, die französischen 102, die britischen 40. Nur noch die sowjetischen Militärtribunale übertrafen die Wehrmachtsrichter. 157.000 Todesurteile wurden zwischen 1941 und 1944 von sowjetischen Militärtribunalen gegen Angehörige der Roten Armee verhängt.

Bei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).[/Zitat]

[Zitat]Die in allen Armeen strafbare Fahnenflucht lässt sich während und nach dem NS-Staat rechtfertigen, da die Eroberungsfeldzüge der NS-Wehrmacht ein verbrecherischer Angriffskrieg waren (vgl. die Problematik des rechtswidrigen Befehls).[/Zitat]

Beispiele für die rechtliche Problematik:

1) Wehrmachtssoldat A soll sich in Russland an der Erschießung von Zivilpersonen oder Kriegsgefangenen ("Kommissarbefehl") beteiligen (Kriegsverbrechen); er begeht deswegen Fahnenflucht; B und C von der Gestapo wollen ihn festnehmen (d.h. ihm droht die Todesstrafe); A erschießt B und C. Ergebnis: A hat sich nicht strafbar gemacht, wegen der Fahnenflucht ohnehin nicht, aber auch nicht wegen der Erschießung der beiden Feldjäger. Denn: Der Befehl war rechtswidrig, folglich die Fahnenflucht rechtmäßig, der Festnahmeversuch durch B und C wiederum rechtswidrig, die Erschießung von B und C durch A daher aus Notwehr verhältnismäßig (vgl. Fall bei Radbruch, 1947).

2) Aber: Soldat D erschießt, ohne anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund, 1945 den Vorgesetzten E, um Fahnenflucht begehen zu können. Ergebnis: Strafbarer Totschlag (vgl. LG Köln 1953: 10 Jahre Gefängnis wegen Totschlags).

Ich hab hier nicht noch ein anderes Verbrechen genannt: wie diese Gerichte über die Menschen der besetzten Ländern urteilte. Denn davon gibt es genügend Beispiele.


Ich bin mir davon bewußt, daß einige Personen hiermit Mühe haben werden. Vor allem, weil behauptet wurde, daß die Militärjustiz der Nazis nicht eine verbrecherische Justiz war. Sie "zwangen" mich dazu diesen Beitrag zu schreiben.
Ich bedauere es sogar sagen zu müßen "Auch die Militärjustiz während der Nazizeit war verbrecherisch".

Ik heb daarna zelfs een hele serie aan de Justitie in het Derde Rijk gewijd.

Wie het boek "Hitler's Prisons, Legal Terror in Nazi Germany" heeft gelezen, weet dat voor een te veroordelen persoon het tenslotte neerkwam op een kamp. Beginnend bij veel (niet alle!!) politieagenten, via allerlei andere ijverige bruine instanties - al dan niet officieel - was dat het gebruikelijke vonnis. Als het al niet meteen een KZ werd.
Vond de leiding van het kamp - ongeacht de opgelegde straf en ongeacht de duur der straf - dat een persoon onvoldoende "presteerde", dan werd deze doorgestuurd naar een KZ. Een klein presentje dat Heydrich hen had gegeven om van lanterfanters af te komen.


do mei 03, 2012 9:03 pm
paul van de weg
Bericht Re: Voorbeeld van verdediging door Duitsers
Hier het besluit waar alles om draait

Citaat:
»Verordnung gegen Volksschädlinge« vom 5. September 1939

»§ 4 Ausnutzung des Kriegszustandes als Strafverschärfung.
Wer vorsätzlich unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse eine sonstige Strafttat begeht, wird unter Überschreitung des regelmäßigen Strafrahmens mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft, wenn dies das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat erfordert
(Reichsgesetzblatt I, 1939, S. 1679)


do mei 03, 2012 9:14 pm
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